Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 375/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 199/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2007,
Text
Anlage 3
KONSERVIERUNGSMITTEL
Allgemeines
Konservierungsmittel sind Stoffe, die kosmetischen Mitteln hauptsächlich deswegen beigefügt werden, um die Entwicklung von Mikroorganismen in diesen Mitteln zu hemmen.
Die mit dem Zeichen (+) versehenen Stoffe können kosmetischen Mitteln zu sonstigen spezifischen Zwecken, die sich aus der Aufmachung des Erzeugnisses ergeben, auch in anderen als den in diesem Anhang vorgesehenen Konzentrationen zugefügt werden, zB als Desodorierungsmittel zu Seifen oder als Antischuppenmittel zu Shampoos.
Andere in der Rezeptur kosmetischen Mittel verwendete Stoffe können außerdem keimtötende Eigenschaften besitzen und daher, wie beispielsweise viele ätherische Öle und bestimmte Alkohole, zur Konservierung dieser Mittel beitragen. Solche Stoffe sind in diesem Anhang nicht angeführt.
In dieser Liste gelten als:
Salze: Salze der Kationen Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium,
Ammonium und Äthanolammonium;
Salze der Anionen Chlorid, Bromid, Sulfat, Azetat.
Ester: Methyl-, Äthyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Isobutyl-
und Phenylester.
Alle Endprodukte, die Formaldehyd oder Stoffe dieser Anlage enthalten, die Formaldehyd abspalten, müssen den Warnhinweis „enthält Formaldehyd” tragen, sofern die Formaldehydkonzentration im Endpunkt 0,05% überschreitet.
(Anm.: Tabellen (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)Anmerkung, Tabellen (Querformat) nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:)
BGBl. II Nr. 375/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 1999,
BGBl. II Nr. 285/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 285 aus 2000,
BGBl. II Nr. 68/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 68 aus 2005,
BGBl. II Nr. 53/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 53 aus 2006,
BGBl. II Nr. 199/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2007,