Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Geflügelpest-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 309/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 309 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
82/05 Lebensmittelrecht, 86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Anlage 1
(zu § 8)
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
I. Gebiete mit erhöhtem Risikorömisch eins. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund der hohen Geflügeldichte
(dzt. keine Gebiete)
II. Gebiete mit erhöhtem Risikorömisch zwei. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen
(dzt. keine Gebiete)
III. Gebiete mit erhöhtem Risikorömisch drei. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage an Gewässern
(dzt. keine Gebiete)
Zuletzt aktualisiert am
11.11.2016
Dokumentnummer
NOR40092022