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Anl. 1

Fassungen
10.11.2007 bis 10.11.2016 — BGBl. II Nr. 309/2007 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geflügelpest-Verordnung 2007

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 309 aus 2007,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

10.11.2007BGBl. II Nr. 309/2007

Außerkrafttretensdatum

10.11.2016danach: BGBl. II Nr. 308/2016

Index

82/05 Lebensmittelrecht, 86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

                                                            Anlage 1

                                                            (zu § 8)

Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

römisch eins. Gebiete mit erhöhtem Risiko

auf Grund der hohen Geflügeldichte

(dzt. keine Gebiete)

römisch zwei. Gebiete mit erhöhtem Risiko

auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen

(dzt. keine Gebiete)

römisch drei. Gebiete mit erhöhtem Risiko

auf Grund ihrer Lage an Gewässern

(dzt. keine Gebiete)

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2016

Gesetzesnummer

20005527

Dokumentnummer

NOR40092022