Hat es den Anschein, daß ein Unterzeichner in seiner Eigenschaft als soldier eine Verpflichtung auf Grund dieses Übereinkommens oder des Betriebsübereinkommens mit Ausnahme der in Artikel 4 lit. a des Betriebsübereinkommens vorgesehenen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, und kommt er der Verpflichtung innerhalb von drei Monaten nach Eingang der schriftlichen Notifikation einer Entschließung des Gouverneursrats, in der von dieser Nichteinhaltung Kenntnis genommen wird, durch das geschäftsführende Organ nicht nach, so kann der Gouverneursrat nach Prüfung etwaiger Darlegungen des Unterzeichners oder der Vertragspartei, die ihn bestimmt hat, die Rechte des Unterzeichners suspendieren und der Versammlung der Unterzeichner empfehlen, den Unterzeichner als aus der INTELSAT ausgetreten zu betrachten. Nimmt die Versammlung der Unterzeichner nach Prüfung etwaiger Darlegungen des Unterzeichners oder der Vertragspartei, die ihn bestimmt hat, die Empfehlung des Gouverneursrats an, so wird der Austritt des Unterzeichners mit dem Tag der Annahme wirksam, und dieses Übereinkommen und das Betriebsübereinkommen treten für den Unterzeichner mit jenem Tag außer Kraft.Hat es den Anschein, daß ein Unterzeichner in seiner Eigenschaft als soldier eine Verpflichtung auf Grund dieses Übereinkommens oder des Betriebsübereinkommens mit Ausnahme der in Artikel 4 Litera a, des Betriebsübereinkommens vorgesehenen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, und kommt er der Verpflichtung innerhalb von drei Monaten nach Eingang der schriftlichen Notifikation einer Entschließung des Gouverneursrats, in der von dieser Nichteinhaltung Kenntnis genommen wird, durch das geschäftsführende Organ nicht nach, so kann der Gouverneursrat nach Prüfung etwaiger Darlegungen des Unterzeichners oder der Vertragspartei, die ihn bestimmt hat, die Rechte des Unterzeichners suspendieren und der Versammlung der Unterzeichner empfehlen, den Unterzeichner als aus der INTELSAT ausgetreten zu betrachten. Nimmt die Versammlung der Unterzeichner nach Prüfung etwaiger Darlegungen des Unterzeichners oder der Vertragspartei, die ihn bestimmt hat, die Empfehlung des Gouverneursrats an, so wird der Austritt des Unterzeichners mit dem Tag der Annahme wirksam, und dieses Übereinkommen und das Betriebsübereinkommen treten für den Unterzeichner mit jenem Tag außer Kraft.