Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2008Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Text
Anlage 3
Bezugslinien
Bild 1: Bezugslinie G2
für Schienenfahrzeuge, die nicht freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden (Maße in mm)

Bild 2: Unterer Teil der Bezugslinie für Schienenfahrzeuge, die Gleisbremsen in Bremsstellung oder sonstige aktivierte Verschub- oder Abbremsvorrichtungen befahren dürfen.
(Maße in mm)

(a) Bereich nicht in unmittelbarer Nähe der Räder
(b) Bereich in unmittelbarer Nähe der Räder
(c) Auswurfbereich für Hemmschuhe
(d) Bereich für Räder und für Bauteile, die mit der Schiene in Kontakt kommen
(e) Bereich für Räder
(f) Bereich für Gleisbremsen in gelöstem Zustand
(1)Absatz eins,Begrenzung außerhalb des Bereiches der Endradsätze
(2)Absatz 2,Fiktive maximale Spurkranzbreite bei vorhandenen Führungsschienen
(3)Absatz 3,Begrenzung der äußeren Radfläche und der mit dem Rad verbundenen Teile
(4)Absatz 4,Raum für die maximale Höhe der Hemmschuhe
(5)Absatz 5,In diesen Bereich darf kein Element des Fahrzeuges eindringen
(6)Absatz 6,Begrenzung der inneren Radfläche, wenn der Radsatz an der gegenüberliegenden Schiene
anliegt.anliegt (Abhängig von der Spurerweiterung)
(7)Absatz 7,Raum für Hemmschuhe
Bild 3: Unterer Teil der Bezugslinie für Schienenfahrzeuge, die Gleisbremsen in Bremsstellung oder sonstige aktivierte Verschub- oder Abbremsvorrichtungen nicht befahren dürfen.
(Maße in mm)

(a) Bereich nicht in unmittelbarer Nähe der Räder
(b) Bereich in unmittelbarer Nähe der Räder
(c) Bereich für Räder und für Bauteile, die mit der Schiene in Kontakt kommen
(d) Bereich für Räder
(1)Absatz eins,Begrenzung außerhalb des Bereiches der Endradsätze
(2)Absatz 2,Fiktive maximale Spurkranzbreite bei vorhandenen Führungsschienen
(3)Absatz 3,Begrenzung der äußeren Radfläche und der mit dem Rad verbundenen Teile
(4)Absatz 4,Begrenzung der inneren Radfläche, wenn der Radsatz an der gegenüberliegenden Schiene
anliegt.anliegt (Abhängig von der Spurerweiterung)
Bild 4: Bezugslinie für Stromabnehmer
(Maße in mm)

Bild 5: Bezugslinie G1
für Schienenfahrzeuge, die freizügig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden

Zuletzt aktualisiert am
21.01.2016
Dokumentnummer
NOR40102561