Basisdaten gemäß § 4Basisdaten gemäß Paragraph 4 | Vergleichsdaten |
1. | Wohnadresse des Hauptwohnsitzes, Adresse der Kontaktstelle der Obdachlosen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit (Z 1.1, 1.4 bis 1.7 der Anlage)(Ziffer eins Punkt eins, eins Punkt 4 bis eins Punkt 7 der Anlage) | der in § 4 Abs. 1 Z 2 bis 5 und 7 angeführten Dateninhaber;der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2 bis 5 und 7 angeführten Dateninhaber; der zentralen Zulassungsevidenz (§ 47 des Kraftfahrgesetzes 1967);der zentralen Zulassungsevidenz (Paragraph 47, des Kraftfahrgesetzes 1967); des Familienbeihilfenregisters (§ 46a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967);des Familienbeihilfenregisters (Paragraph 46 a, des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967); des Zentralen Fremdenregisters (§ 101 des Fremdenpolizeigesetzes 2005);des Zentralen Fremdenregisters (Paragraph 101, des Fremdenpolizeigesetzes 2005); des Betreuungsinformationssystems (§ 8 des Grundversorgungsgesetzes);des Betreuungsinformationssystems (Paragraph 8, des Grundversorgungsgesetzes); des Asylwerberinformationssystems (§ 54 des Asylgesetzes 2005);des Asylwerberinformationssystems (Paragraph 54, des Asylgesetzes 2005); der Sozialhilfeträger der Länder; der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder. |
2. | Adresse der weiteren Wohnsitze, Adresse der früheren Hauptwohnsitze, Adresse der späteren Hauptwohnsitze (Z 1.2 und 1.3 der Anlage).(Ziffer eins Punkt 2 und eins Punkt 3 der Anlage). | der in § 4 Abs. 1 Z 2, 4, 5 und 7 angeführten Dateninhaber.der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, 4, 5 und 7 angeführten Dateninhaber. |
3. | Staat des Geburtsortes (Z 1.8 der Anlage).(Ziffer eins Punkt 8, der Anlage). | der in § 4 Abs. 1 Z 2 und 4 angeführten Dateninhaber;der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2 und 4 angeführten Dateninhaber; des Zentralen Fremdenregisters; der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder. |
4. | Familienstand (Z 1.9 der Anlage).Familienstand (Ziffer eins Punkt 9, der Anlage). | der in § 4 Abs. 1 Z 2, 4 und 5 angeführten Dateninhaber; des Familienbeihilfenregisters; des Zentralen Fremdenregisters; der Sozialhilfeträger der Länder; der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder.der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, 4 und 5 angeführten Dateninhaber; des Familienbeihilfenregisters; des Zentralen Fremdenregisters; der Sozialhilfeträger der Länder; der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder. |
5. | Stellung in der Familie (Z 1.10 der Anlage).Stellung in der Familie (Ziffer eins Punkt 10, der Anlage). | gemäß § 4 Abs. 2 der in § 4 Abs. 1 Z 4 genannten Dateninhaber; des Familienbeihilfenregisters.gemäß Paragraph 4, Absatz 2, der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, genannten Dateninhaber; des Familienbeihilfenregisters. |
6. | Erwerbstätig, nicht erwerbstätig (Z 1.13.1 der Anlage).(Ziffer eins Punkt 13 Punkt eins, der Anlage). | der in § 4 Abs. 1 Z 4 angeführten Dateninhaber;der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 4, angeführten Dateninhaber; des Unternehmensregisters (§ 25 des Bundesstatistikgesetzes 2000);des Unternehmensregisters (Paragraph 25, des Bundesstatistikgesetzes 2000); der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder. |
7. | Beruf, Stellung im Beruf, Vollzeit beschäftigt, Teilzeit beschäftigt, Pensionist/Pensionistin (Z 1.13.2, 1.13.3.2, 1.13.3.3, 1.13.13 der Anlage).(Ziffer eins Punkt 13 Punkt 2, eins Punkt 13 Punkt 3 Punkt 2, eins Punkt 13 Punkt 3 Punkt 3,, 1.13.13 der Anlage). | der in § 4 Abs. 1 Z 2, 4 und 5 angeführten Dateninhaber;der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, 4 und 5 angeführten Dateninhaber; der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder. |
8. | In Elternkarenz während aufrechtem Dienstverhältnis, Arbeitsstätte (Z 1.13.4, 1.13.6 der Anlage).(Ziffer eins Punkt 13 Punkt 4, eins Punkt 13 Punkt 6, der Anlage). | der Dienstbehörden und der die Dienstgeberfunktion wahrnehmenden Verwaltungsstellen des Bundes und der Länder. |
9. | Im Präsenz- oder Zivildienst (Z 1.13.12 der Anlage).(Ziffer eins Punkt 13 Punkt 12, der Anlage). | des Familienbeihilfenregisters; des Bundesministeriums für Landesverteidigung; des Bundesministeriums für Inneres. |
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