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Art. 8 Entwicklungszusammenarbeit (Nordmazedonien)

Fassungen
Inkrafttreten nicht festgelegt — BGBl. III Nr. 16/2010 (Stammfassung) (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 8Inkrafttreten nicht festgelegt BGBl. III Nr. 16/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit (Nordmazedonien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2010,

Typ

Vertrag – Nordmazedonien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

BGBl. III Nr. 16/2010

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Beachte

Der Vertrag wird gemäß Artikel 11, Absatz eins, mit 22.1.2010 vorläufig angewendet; der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.

Text

Artikel 8

Durchführung

  1. Absatz eins,
    Auf der österreichischen Seite liegt die Verantwortlichkeit für die Durchführung des Programms der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit des österreichischen Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten bei der Österreichischen Entwicklungsagentur. Die Koordinierung der Projekte wird durch den Repräsentanten der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in Skopje gewährleistet. Auf der mazedonischen Seite wird die Koordinierung der Projekte durch das Sekretariat für Europäische Angelegenheiten gewährleistet. Sie sollen einander regelmäßig vom Fortschritt hinsichtlich der Durchführung der Projekte gemäß diesem Vertrag unterrichten.
  2. Absatz 2,
    Jedes Projekt innerhalb des Ausmaßes dieses Vertrages wird Gegenstand eines bestimmten Vertrages zwischen den dazugehörenden Partnern dieses Projektes sein, welcher im Detail die Rechte und Verpflichtungen jedes Partners an diesem Projekt angibt.
  3. Absatz 3,
    Anwendbare Regeln und Verfahren für die Beschaffung von Dienstleistungen, Waren und Arbeiten sollen in vertraglichen Vereinbarungen über Programme/Projekte im Rahmen dieses Abkommens festgelegt werden.

Im RIS seit

16.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019

Gesetzesnummer

20006709

Dokumentnummer

NOR40116382