Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
10.08.2011 bis 13.11.2020 — BGBl. II Nr. 252/2011
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute14.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 477/2020
Anl. 110.08.201113.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 252/2011
Anl. 124.04.200309.08.2011 BGBl. II Nr. 229/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Steuerstatistik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 252 aus 2011,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

10.08.2011BGBl. II Nr. 252/2011

Außerkrafttretensdatum

13.11.2020danach: BGBl. II Nr. 477/2020

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Anhang
A. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Lohnzettel ausgestellt wurde:

              Alle im Lohnzettel ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Ort
              Postleitzahl
              Geburtsjahr
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese
              Person verfügbar ist
              Geschlecht
              Beschäftigungsausmaß
              Soziale Stellung
              Finanzamts- und Steuernummer des Lohnzettelausstellers
              Beginn und Ende des (Lohn)Zahlungszeitraums
              sowie alle sonstigen im Lohnzettel ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale
              außer Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer

B. Zu erhebende Merkmale für Lohnzettelaussteller:

              Name
              Anrede wie z. B. „Firma“, Titel usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer des Wohnortes
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              Finanzamts- und Steuernummer (mit Referatsnummer)

C. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. Titel usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer des Wohnortes
              Geschlecht
              Familienstand
              Geburtsjahr
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              Finanzamts- und Steuernummer
              sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
              gespeicherten Merkmale außer Sozialversicherungsnummer und Branchenkennzeichnung

D. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Arbeitnehmerveranlagungs-Bescheid ausgestellt wurde:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer des Wohnortes
              Geschlecht
              Familienstand
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese
              Person verfügbar ist
              sowie alle sonstigen im Bescheid ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale
              außer Name, Anrede wie z. B. Titel etc., Adresse, Sozialversicherungsnummer,
              Branchenkennzeichnung und Finanzamts- und Steuernummer

E. Zu erhebende Merkmale für Personen, die eine Transferzahlung bezogen haben:

              Postleitzahl
              Staatencode (bei ausländischer Postleitzahl)
              Die Art und Höhe der bezogenen Transferzahlung
              Datum des Beginns und des Endes des Bezugs der Transferzahlung
              Geburtsjahr
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen (falls vorhanden und falls
              kein bPK für diese Person verfügbar ist)

F. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Umsatzsteuerbescheid ausgestellt wurde:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. Titel, „Firma“, „Verein“ usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
              Finanzamts- und Steuernummer
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung und Bezugskonto römisch zwei

G. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde:

              Alle im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
              Finanzamts- und Steuernummer
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
              gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung

H. Zu erhebende Merkmale für Steuerpflichtige, deren Finanzamts- oder/und Steuernummer sich seit der jeweils vorigen Datenlieferung an die Bundesanstalt Statistik Österreich geändert hat:

              Nummer des früheren Finanzamts
              Frühere Steuernummer
              Nummer des neuen Finanzamts
              Neue Steuernummer
              Datum der Änderung der Steuernummer (Abtretung)
              Datum der Löschung der alten Steuernummer
              Indikation zur Änderung der Steuernummer
              UID-Nummer (falls vorhanden)

römisch eins. Zu erhebende Merkmale für alle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung Verpflichteten:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
              Finanzamts- und Steuernummer
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              sowie alle sonstigen in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen und EDV-mäßig
              gespeicherten Merkmale

Schlagworte

Finanzamtsnummer

Im RIS seit

10.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2020

Gesetzesnummer

20002678

Dokumentnummer

NOR40131114