Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 14.11.2020 — BGBl. II Nr. 477/2020
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute14.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 477/2020
Anl. 110.08.201113.11.2020 § → § BGBl. II Nr. 252/2011
Anl. 124.04.200309.08.2011 BGBl. II Nr. 229/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Steuerstatistik-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

14.11.2020BGBl. II Nr. 477/2020

Außerkrafttretensdatum

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Beachte

Ist in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 252 aus 2011, für Datenübermittlungen vor dem 1. März 2021 anzuwenden vergleiche Paragraph 12, Absatz 2,).

Text

Anhang
A. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Lohnzettel ausgestellt wurde:

              Alle im Lohnzettel ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Ort
              Postleitzahl
              Geburtsjahr
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese
              Person verfügbar ist
              Geschlecht
              Beschäftigungsausmaß
              Soziale Stellung
              Dienststellen- und Steuernummer des Lohnzettelausstellers
              Beginn und Ende des (Lohn)Zahlungszeitraums
              sowie alle sonstigen im Lohnzettel ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale
              außer Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer

B. Zu erhebende Merkmale für Lohnzettelaussteller:

              Name
              Anrede wie z. B. „Firma“, Titel usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer des Wohnortes
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              Dienststellen- und Steuernummer (mit Referatsnummer)

C. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wurde:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. Titel usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer des Wohnortes
              Geschlecht
              Familienstand
              Geburtsjahr
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              Dienststellen- und Steuernummer
              sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
              gespeicherten Merkmale außer Sozialversicherungsnummer und Branchenkennzeichnung

D. Zu erhebende Merkmale für Personen, für die ein Arbeitnehmerveranlagungs-Bescheid ausgestellt wurde:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer des Wohnortes
              Geschlecht
              Familienstand
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen, falls kein bPK für diese
              Person verfügbar ist
              sowie alle sonstigen im Bescheid ausgewiesenen und EDV-mäßig gespeicherten Merkmale
              außer Name, Anrede wie z. B. Titel etc., Adresse, Sozialversicherungsnummer,
              Branchenkennzeichnung und Dienststellen- und Steuernummer

E. Zu erhebende Merkmale für Personen, die eine Transferzahlung bezogen haben:

              Postleitzahl
              Staatencode (bei ausländischer Postleitzahl)
              Die Art und Höhe der bezogenen Transferzahlung
              Datum des Beginns und des Endes des Bezugs der Transferzahlung
              Geburtsjahr
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen (falls vorhanden und falls
              kein bPK für diese Person verfügbar ist)

F. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Umsatzsteuerbescheid ausgestellt wurde:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. Titel, „Firma“, „Verein“ usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
              Dienststellen- und Steuernummer
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung und Bezugskonto römisch zwei

G. Zu erhebende Merkmale für Unternehmer oder sonstige juristische Personen, für die ein Körperschaftsteuerbescheid ausgestellt wurde:

              Alle im Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
              Dienststellen- und Steuernummer
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              sowie alle sonstigen im Bescheid oder in der Erklärung ausgewiesenen und EDV-mäßig
              gespeicherten Merkmale außer Branchenkennzeichnung

Anmerkung, Anhang H aufgehoben durch Ziffer 6 b,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 477 aus 2020,)

römisch eins. Zu erhebende Merkmale für alle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung Verpflichteten:

              Alle ausgewiesenen Beträge (Art und Höhe)
              Name
              Anrede wie z. B. „Firma“, „Verein“ usw.
              Adresse
              Postleitzahl
              Gemeindekennziffer
              Klassifizierung (d.h. zugehöriger Code) laut ÖNACE
              Rechtsform
              Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
              Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
              Dienststellen- und Steuernummer
              Subjektidentifikationsnummer des Bundesministeriums für Finanzen
              sowie alle sonstigen in der Umsatzsteuervoranmeldung ausgewiesenen und EDV-mäßig
              gespeicherten Merkmale

Schlagworte

Finanzamtsnummer

Im RIS seit

16.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2020

Gesetzesnummer

20002678

Dokumentnummer

NOR40227326