Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 27/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien
§ 3.Paragraph 3,
Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2026
Dokumentnummer
NOR40138532