Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 27/2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2026Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien
§ 3.Paragraph 3,
Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Endenergiebedarf des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts einschließlich der Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2026
Dokumentnummer
NOR40278044