Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung BMHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 177/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 53Paragraph 53
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 69zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 69
Text
10. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten und Horte an der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Diplomarbeit
§ 53.Paragraph 53,
§ 50 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Freigegenstandsbereich „Früherziehung“ nicht gewählt werden kann. Paragraph 50, findet mit der Maßgabe Anwendung, dass der Freigegenstandsbereich „Früherziehung“ nicht gewählt werden kann.
Zuletzt aktualisiert am
24.01.2017
Dokumentnummer
NOR40140046