Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
MAB-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 282/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 282 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 12Anlage 12
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 12
Qualifikationsprofil GIPSASSISTENT/IN
Der/Die Absolvent/in
hat Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho-)Physiologie und versteht die einschlägige medizinische Terminologie;
findet sich in einer Linienorganisation/Krankenanstalt zurecht;
kennt typische Aufbau- und Ablauforganisationen im und rund um das Gipszimmer (einschließlich Reinigungs- und Entsorgungsplan) sowie die Rolle und Funktion von Gipsassistenten/-innen in diesem Bereich;
kennt die unterschiedlichen Arten von starren und ruhigstellenden Verbänden (z.B. Gips- Kunstharz- und thermoplastische Verbände) sowie deren Bereitstellungs-, Lagerungs- und Entsorgungserfordernisse;
kann im Regelfall bei der Vorbereitung der Patienten/-innen, der Reposition und anschließender Ruhigstellung assistieren;
kann die patientenferne Vorbereitung und Wartung der starren und ruhigstellenden Verbände, Materialien, Geräte und Instrumente durchführen;
kann einfache Gipstechniken (z.B. bei stabilen Frakturen in achsengerechter Stellung, Muskel- und Bandverletzungen) anwenden;
kann starre und ruhigstellende Verbände ausbessern sowie abnehmen;
erkennt nicht erwünschte Begleiterscheinungen und Komplikationen (z.B. Fehlstellungen, Schwellungen, Entzündungen, Ekzeme, Rötungen) von starren und ruhigstellenden Verbänden und kennt den Handlungsbedarf;
handelt gemäß den Vorgaben bezüglich Sterilität und Hygiene;
erkennt in Handlungssituationen die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung;
wendet die Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team an.
Schlagworte
Aufbauorganisation, Reinigungsplan, Gipsverband, Kunstharzverband, Bereitstellungserfordernis, Lagerungserfordernis, Muskelverletzung, Absolventin, Gipsassistentin, Patientin
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2015
Dokumentnummer
NOR40156426