Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.11.2013 bis 31.12.2015 — BGBl. II Nr. 320/2013
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute01.01.2016 § → § BGBl. II Nr. 412/2015
Anl. 201.11.201331.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 320/2013
Anl. 201.11.200831.10.2013 BGBl. II Nr. 316/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

UGB-Formblatt-V

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.11.2013BGBl. II Nr. 320/2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015danach: BGBl. II Nr. 412/2015

Index

21/01 Handelsrecht

Text

Anlage 2

Offenzulegender Anhang 1)2)

Firmenbuchnummer

Firmenbuchgericht

Beginn und Ende des Geschäftsjahres

 

 

 

 

 

 

Firmenwortlaut:

Die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag des einzureichenden Jahresabschlusses übersteigen nicht 70 000 Euro.: Ja 3) □

  1. Ziffer eins
    Angabe, wenn die einmal gewählte Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz, nicht beibehalten wurde (Paragraph 223, Absatz eins, UGB):

  • Strichaufzählung
    Begründung dafür:

  1. Ziffer 2
    Angabe und Erläuterung, wenn Vorjahresbeträge nicht vergleichbar sind oder der Vorjahresbetrag angepasst wurde (Paragraph 223, Absatz 2, UGB):

  1. Ziffer 3
    Abweichung auf Grund der für einen Geschäftszweig vorgeschriebenen Gliederung (Paragraph 223, Absatz 3, UGB):

  • Strichaufzählung
    Begründung dafür:

  1. Ziffer 4
    Zugehörigkeit eines Postens der Bilanz auch zu (einem) anderen Posten, falls dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich ist (Paragraph 223, Absatz 5, UGB):

  1. Ziffer 5
    Bei Ausweis eines „negativen Eigenkapitals“: Erläuterung, ob eine Überschuldung im Sinn des Insolvenzrechts vorliegt (Paragraph 225, Absatz eins, UGB):

  1. Ziffer 6
    Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Paragraph 236, Ziffer eins, UGB):

  • Strichaufzählung
    Begründung dafür:

  • Strichaufzählung
    Gesonderte Darstellung des Einflusses auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:

  1. Ziffer 7
    Aktivierte Zinsen für Fremdkapital im Sinn des Paragraph 203, Absatz 4, UGB (Paragraph 236, Ziffer 2, UGB):

  1. Ziffer 8
    Aktivierte Verwaltungs- und Vertriebskosten im Sinn des Paragraph 206, Absatz 3, UGB (Paragraph 236, Ziffer 4, UGB)

  • Strichaufzählung
    im Geschäftsjahr:

  • Strichaufzählung
    insgesamt über die Herstellungskosten hinaus:

  1. Ziffer 9
    Jeweils zusammengefasst für alle Posten der Verbindlichkeiten (Paragraph 237, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 242, Absatz 2, UGB)

  • Strichaufzählung
    Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:

  • Strichaufzählung
    Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:

  • Strichaufzählung
    Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, für die dingliche Sicherheiten bestellt sind:

  • Strichaufzählung
    Art und Form dieser Sicherheiten:

  1. Ziffer 10
    Grundlagen für die Umrechnung von Posten, die auf fremde Währung lauten, in Euro (Paragraph 237, Ziffer 2, UGB):

  1. Ziffer 11
    Aufgliederung und Erläuterung der gemäß Paragraph 199, UGB ausgewiesenen Haftungsverhältnisse (Paragraph 237, Ziffer 3, UGB); Betrag insgesamt:

  • Strichaufzählung
    davon Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen:

  • Strichaufzählung
    davon Pfandrechte:

  • Strichaufzählung
    davon sonstige dingliche Sicherheiten:

  1. Ziffer 12
    In der Bilanz nicht gesondert ausgewiesener Betrag der Einlagen von stillen Gesellschaftern (Paragraph 237, Ziffer 10, UGB):

  1. Ziffer 13
    Name und Sitz des Mutterunternehmens der Gesellschaft, das den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, und ihres Mutterunternehmens, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie im Fall der Offenlegung der von diesen Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschlüssen der Ort, wo diese erhältlich sind (Paragraph 237, Ziffer 12, UGB):

  1. Ziffer 14
    Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen das Unternehmen oder für dessen Rechnung eine andere Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, sowie

  • Strichaufzählung
    Höhe des Anteils am Kapital:

  • Strichaufzählung
    das Eigenkapital:

  • Strichaufzählung
    und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahres dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt (Paragraph 238, Ziffer 2, UGB):

  1. Ziffer 15
    Name, Sitz und Rechtsform von Unternehmen, deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist (Paragraph 238, Ziffer 2, UGB):

  1. Ziffer 16
    Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer/innen während des Geschäftsjahrs (Paragraph 239, Absatz eins, Ziffer eins, UGB)

  • Strichaufzählung
    insgesamt:

  • Strichaufzählung
    davon Arbeiter/innen:

  • Strichaufzählung
    davon Angestellte:

  1. Ziffer 17
    Vorschüsse, Kredite und eingegangene Haftungsverhältnisse (Paragraph 239, Absatz eins, Ziffer 2, UGB) an bzw. für
    1. Litera a
      Geschäftsführer/innen
      • Strichaufzählung
        Betrag der Vorschüsse/Kredite:
      • Strichaufzählung
        Zinsen dafür:
      • Strichaufzählung
        wesentliche Bedingungen:
      • Strichaufzählung
        im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge:
      • Strichaufzählung
        zugunsten der Geschäftsführer/innen eingegangene Haftungsverhältnisse:

  1. Litera b
    Aufsichtsratsmitglieder
    • Strichaufzählung
      Betrag der Vorschüsse/Kredite:
    • Strichaufzählung
      Zinsen dafür:
    • Strichaufzählung
      wesentliche Bedingungen:
    • Strichaufzählung
      im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge:
    • Strichaufzählung
      zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eingegangene Haftungsverhältnisse:

  1. Ziffer 18
    Mitglieder (Familienname und Vorname, Paragraph 239, Absatz 2, UGB) der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats
  • Strichaufzählung
    Geschäftsführung:
  • Strichaufzählung
    Aufsichtsrat:

  1. Ziffer 19
    Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens und – soweit noch zulässig – des Postens „Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebs“ (Anlagenspiegel, Paragraph 226, Absatz eins, UGB): (gegebenenfalls als Beilage anschließen)

  1. Ziffer 20
    Zuweisung zu und Auflösung von Bewertungsreserven, entsprechend den Posten des Anlagevermögens (Bewertungsreservenspiegel, Paragraph 230, Absatz 2, UGB): (gegebenenfalls als Beilage anschließen)

  1. Ziffer 21
    Zusätzlich erforderliche Angaben zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens (Paragraphen 222, Absatz 2 und 236 erster Satz UGB; zu den zur Darstellung des Eigenkapitals bei einer Personengesellschaft im Sinn des Paragraph 221, Absatz 5, UGB notwendigen Angaben siehe Punkt 25):

  1. Ziffer 22
    Wurden Angaben gemäß Paragraph 238, Ziffer 2, UGB unterlassen, weil sie geeignet sind, dem Unternehmen oder dem anderen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen (Paragraph 241, Absatz 2, letzter Satz UGB)?

  1. Ziffer 23
    Betrag der nicht eingeforderten ausstehenden Stammeinlagen (Paragraph 229, Absatz eins, UGB):

  1. Ziffer 24
    Zum Finanzanlagevermögen gehörende Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wenn eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß Paragraph 204, Absatz 2, zweiter Satz UGB unterblieben ist. Anzugeben ist
  • Strichaufzählung
    der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen:
  • Strichaufzählung
    sowie die Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gemäß Paragraph 204, Absatz 2, UGB und jene Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist:

  1. Ziffer 25
    Zur Darstellung des Eigenkapitals erforderliche Informationen für Personengesellschaften im Sinne des Paragraph 221, Absatz 5, UGB:

  • Strichaufzählung
    ob es einen reinen Arbeitsgesellschafter gibt und die damit verbundenen Vereinbarungen hinsichtlich der Teilnahme am Ergebnis sowie Abgeltung:

  • Strichaufzählung
    die Haftsumme der Kommanditisten, wenn sie nicht mit der bedungenen Einlage übereinstimmt:

  • Strichaufzählung
    ein im Posten römisch fünf. der Gliederung ausgewiesener Verlust und dessen Aufteilung auf die einzelnen Gesellschafter:

Unterschrift der gesetzlichen Vertreter/innen in vertretungsbefugter Anzahl

.............................................., am ............................

___________________

  1. Ziffer eins
    Achtung: a) Besteht nach Paragraph 268, UGB Prüfungspflicht, so ist auch der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über dessen Versagung oder Einschränkung offenzulegen.
    1. Litera b
      Reicht der Platz für die Angaben nicht aus, so ist eine Beilage anzuschließen.
  2. Ziffer 2
    Das Nichtanführen eines Punktes dieses Anhangs gilt als Erklärung, dass die entsprechenden Angaben für die Gesellschaft nicht zutreffen.
  3. Ziffer 3
    Der Jahresabschluss kann daher gemäß Paragraph 277, Absatz 6, UGB in Papierform eingereicht werden.

Im RIS seit

04.11.2013

Zuletzt aktualisiert am

21.12.2015

Gesetzesnummer

20005980

Dokumentnummer

NOR40157563