Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 77/2015Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 77 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 14Anlage 14
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Anlage 14
(Anm.: Das Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semeser ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Das Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semeser ist als PDF dokumentiert.)
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2018
Dokumentnummer
NOR40170017