Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 78/2018Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018,
Text
Anlage 14
(Anm.: Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semeser als PDF dokumentiertAnmerkung, Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semeser als PDF dokumentiert
Z 9 und 11 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Ziffer 9 und 11 der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.
11. In Anlage 14 wird die das Unterschriftsfeld betreffende Wendung „Lehrer/Lehrerin“ durch die Wendung „Lehrer/Lehrerin/Lehrerinnen“ ersetzt.“.)