Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 128/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 6
Die konzessionellen Kredite sind zum Ankauf von Gütern und Dienstleistungen basierend auf Lieferverträgen zu verwenden, die österreichischen Lieferanten entweder im Zuge eines beschränkten Bieterverfahrens oder einer Direktvergabe nach Maßgabe der Umstände zugesprochen wurden. Lieferverträge können bis zu 50% an Gütern und Dienstleitungen nicht-österreichischer Herkunft beinhalten.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
NOR40174785