Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 128/2015 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 77/2020Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 6
Die konzessionellen Darlehen sind für den Kauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Lieferverträgen zu verwenden, die an österreichische Lieferanten im Wege einer eingeschränkten Ausschreibung unter österreichischen Lieferanten vergeben werden. Lieferverträge können bis zu 50% an Gütern und Dienstleitungen nicht-österreichischer Herkunft beinhalten.
Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020
Dokumentnummer
NOR40223685