in der Verwendungs-gruppe | in der Funktions-gruppe | erforderliches Besoldungs-dienstalter | Amtstitel |
A 1, wenn das Ernennungs-erfordernis der Hochschul-bildung nach Z 1.12 der Anlage 1 erfüllt wirdA 1, wenn das Ernennungs-erfordernis der Hochschul-bildung nach Ziffer eins Punkt 12, der Anlage 1 erfüllt wird | GL, 1 bis 6 | 13 Jahre und sechs Monate | Oberrätin oder Oberrat |
2 bis 4 | 19 Jahre und sechs Monate | Hofrätin oder Hofrat |
5 und 6 | 17 Jahre und sechs Monate | Hofrätin oder Hofrat |
7 bis 9 | keines | Hofrätin oder Hofrat |
A 1, wenn das Ernennungs-erfordernis der Hochschul-bildung nur nach Z 1.12a der Anlage 1 erfüllt wirdA 1, wenn das Ernennungs-erfordernis der Hochschul-bildung nur nach Ziffer eins Punkt 12 a, der Anlage 1 erfüllt wird | GL, 1 bis 6 | 15 Jahre und sechs Monate | Oberrätin oder Oberrat |
2 bis 4 | 21 Jahre und sechs Monate | Hofrätin oder Hofrat |
5 und 6 | 19 Jahre und sechs Monate | Hofrätin oder Hofrat |
7 bis 9 | keines | Hofrätin oder Hofrat |
A 2 | GL, 1 und 2 | 16 Jahre und sechs Monate | Amtsrätin oder Amtsrat |
3 bis 8 | 16 Jahre und sechs Monate | Amtsdirektorin oder Amtsdirektor |
A 3 | GL, 1 und 2 | 17 Jahre | Fachinspektorin oder Fachinspektor |
3 bis 8 | 17 Jahre | Fachoberinspektorin oder Fachoberinspektor |
A 4 | GL | 17 Jahre | Kontrollorin oder Kontrollor |
1 und 2 | 17 Jahre | Oberkontrollorin oder Oberkontrollor |
A 5 | GL, 1 und 2 | 17 Jahre | Oberamtsassistentin oder Oberamtsassistent |
A 6 | alle | 17 Jahre | Oberamtswartin oder Oberamtswart |
A 7 | alle | 17 Jahre | Oberamtswartin oder Oberamtswart |
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An die Stelle der Amtstitel „Hofrätin“ oder „Hofrat“ treten in der Parlamentsdirektion die Amtstitel „Parlamentsrätin“ oder „Parlamentsrat“ sowie an den übrigen Zentralstellen „Ministerialrätin“ oder „Ministerialrat“.
für den Leiter der Präsidentschaftskanzlei | Kabinettsdirektor |
für den Sonderberater des Bundespräsidenten in internationalen Angelegenheiten, den Leiter des Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion, den außenpolitischen Berater des Bundeskanzlers und den außenpolitischen Berater des Vizekanzlers (abweichend vom allenfalls anwendbaren Abs. 4)für den Sonderberater des Bundespräsidenten in internationalen Angelegenheiten, den Leiter des Internationalen Dienstes der Parlamentsdirektion, den außenpolitischen Berater des Bundeskanzlers und den außenpolitischen Berater des Vizekanzlers (abweichend vom allenfalls anwendbaren Absatz 4,) | Botschafter |
für den Stellvertreter des Kabinettsdirektors | Kabinettsvizedirektor |
für den Leiter der Parlamentsdirektion | Parlamentsdirektor |
für die Stellvertreter des Leiters der Parlamentsdirektion | Parlamentsvizedirektor |
für den Leiter eines Dienstes in der Parlamentsdirektion | Dienstleiter |
für den leitenden Beamten des Generalsekretariats des Verfassungsgerichtshofes | Generalsekretär |
für den leitenden Beamten des Präsidiums des Verfassungsgerichtshofes | Präsidialdirektor |
für den Leiter einer Sektion in einer Zentralstelle, wenn für ihn in diesem Absatz keine andere Verwendungsbezeichnung vorgesehen ist | Sektionschef |
für den Leiter einer Gruppe in einer Zentralstelle, wenn für ihn in diesem Absatz keine andere Verwendungsbezeichnung vorgesehen ist | Gruppenleiter |
für den Leiter einer Abteilung in einer Zentralstelle | Abteilungsleiter |
für den Leiter eines Referats in einer Zentralstelle | Referatsleiter |
für den Leiter des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, des Bundesdenkmalamtes, der Finanzprokuratur, oder des Patentamtes | Präsident d. (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Behörde) |
für den Stellvertreter des Leiters des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, der Finanzprokuratur oder des Patentamtes | Vizepräsident d. (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Behörde) |
für den Leiter des Österreichischen Staatsarchivs | Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs |
für den Leiter der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit | Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit |
für den Leiter der Landespolizeidirektion Wien | Landespolizeipräsident |
für den Stellvertreter des Leiters der Landespolizeidirektion Wien | Landespolizeivizepräsident |
für den Leiter einer Landespolizeidirektion außerhalb Wiens | Landespolizeidirektor |
für den Leiter des Bundeskriminalamtes | Direktor des Bundeskriminalamtes |
für den Leiter eines Polizeikommissariates | Stadthauptmann |
für den Beamten des Höheren Dienstes bei einer Landespolizeidirektion bei Dienstleistung in Uniform | |
bis zu einem Besoldungsdienstalter von fünf Jahren und sechs Monaten | Kommissär |
ab einem Besoldungsdienstalter von fünf Jahren und sechs Monaten bis zu einem Besoldungsdienstalter von 13 Jahren und sechs Monaten | Rat |
für den Leiter des inneren Dienstes des Amtes des Landesschulrates (Stadtschulrates für Wien) | Landesschulratsdirektor (Stadtschulratsdirektor) |
für den Leiter der Burghauptmannschaft Österreich | Burghauptmann |
für den Leiter einer Bibliothek (ausgenommen einer Universitätsbibliothek), eines Archivs, einer Anstalt, eines Museums, eines Kulturinstitutes oder einer größeren oder selbstständigen Sammlung | Direktor d. (unter Hinzufügung der Bezeichnung der geleiteten Organisationseinheit) |
für den Leiter des ärztlichen Dienstes bei Dienststellen des Bundes oder bei der Bundespolizei | Chefarzt d. (unter Hinzufügung der Bezeichnung der Dienststelle oder des Wortes „Bundespolizei“) |
für den Leiter des gesamten Kanzleidienstes in der Parlamentsdirektion | Parlamentskanzleidirektor |
für den Leiter des gesamten Kanzleidienstes in einer anderen Zentralstelle | Ministerialkanzleidirektor |
für die Leiterin oder den Leiter der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen | Generaldirektorin oder Generaldirektor für den Strafvollzug |
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