Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 78/2018Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018,
Text
Anlage 15
(Anm.: Schulbesuchsbestätigung und die Änderung, BGBl. Nr. 272/1993, als PDF dokumentiertAnmerkung, Schulbesuchsbestätigung und die Änderung, Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1993,, als PDF dokumentiert
Z 9 und 12 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:Ziffer 9 und 12 der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2018, konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.
12. In Anlage 15 werden die Wendungen „Pflichtgegenstände/Beurteilung“ und „Freigegenstände/ Beurteilung“ durch die Wendungen „Pflichtgegenstände/Beurteilung/Leistungsinformation“ und „Freigegenstände/Beurteilung/Leistungsinformation“ ersetzt.“.)