Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zeugnisformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 415/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 465/2020Bundesgesetzblatt Nr. 415 aus 1989, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 15Anlage 15
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Anlage 15
(Anm.: Schulbesuchsbestätigung als PDF dokumentiertAnmerkung, Schulbesuchsbestätigung als PDF dokumentiert
Art. 6 Z 6 der Novelle BGBl. II Nr. 465/2020 lautet: „In den Anlagen 2 und 15 wird in der die Polytechnische Schule betreffenden Zeile jeweils die Wendung „Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik“ durch die Wendung „Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache und Angewandte Mathematik“ ersetzt.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)Artikel 6, Ziffer 6, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 465 aus 2020, lautet: „In den Anlagen 2 und 15 wird in der die Polytechnische Schule betreffenden Zeile jeweils die Wendung „Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik“ durch die Wendung „Deutsch und Kommunikation, Lebende Fremdsprache und Angewandte Mathematik“ ersetzt.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2026
Dokumentnummer
NOR40227233