Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Eignungsprüfungsverordnung – Inneres
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 400/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 48/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 400 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 48 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
Arten der Tests
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Als objektive Tests zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung kommen in Betracht:
psychologische Eignungsdiagnostik einschließlich Eignungsinterview (§ 10 ff),psychologische Eignungsdiagnostik einschließlich Eignungsinterview (Paragraph 10, ff),
ärztliche Untersuchung und klinisch-psychiatrische Testverfahren (§ 14 f),ärztliche Untersuchung und klinisch-psychiatrische Testverfahren (Paragraph 14, f),
sportmotorische Tests (§ 16) odersportmotorische Tests (Paragraph 16,) oder
Kombinationen der angeführten Untersuchungen, Diagnostik oder Tests.
(2)Absatz 2,Aufnahmewerbende haben sich im Zuge des Auswahlverfahrens jedenfalls den in Abs. 1 Z 1 bis 3 angeführten Tests zu unterziehen.Aufnahmewerbende haben sich im Zuge des Auswahlverfahrens jedenfalls den in Absatz eins, Ziffer eins bis 3 angeführten Tests zu unterziehen.
(3)Absatz 3,Bewerber und Bewerberinnen für Sonderverwendungen haben sich den in Abs. 1 angeführten Tests zu unterziehen, sofern diese zur Feststellung der für die Ausübung der konkreten Sonderverwendung geforderten besonderen körperlichen oder geistigen Eignung erforderlich sind. Darüber hinaus können weitere verwendungsspezifische Leistungstests (§ 17) vorgesehen werden.Bewerber und Bewerberinnen für Sonderverwendungen haben sich den in Absatz eins, angeführten Tests zu unterziehen, sofern diese zur Feststellung der für die Ausübung der konkreten Sonderverwendung geforderten besonderen körperlichen oder geistigen Eignung erforderlich sind. Darüber hinaus können weitere verwendungsspezifische Leistungstests (Paragraph 17,) vorgesehen werden.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2022
Dokumentnummer
NOR40213225