Text
Anlage A4B Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien für Berufstätige I. Allgemeines Bildungszielrömisch eins. Allgemeines Bildungsziel
Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat gemäß § 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.Das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige hat gemäß Paragraph 75, Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von höheren Schulen ergänzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.
Der Ausbildungsgang am Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen.
Im Übrigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf das Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige Anwendung (siehe Anlage A1).
II. Allgemeine didaktische Grundsätzerömisch zwei. Allgemeine didaktische Grundsätze
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1) mit Ausnahme des Teils „Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes“.
III. Unterrichtsprinzipienrömisch drei. Unterrichtsprinzipien
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A 1).
IV. Stundentafel1römisch vier. Stundentafel1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| | | |
A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Wochenstunden Semester | Lehrver-pflich-tungs-gruppe |
| | 1. | 2. | 3. | 4. | Summe |
A.1 | Stammbereich2 | | | | | | |
1. | Persönlichkeit und Bildungskarriere | | | | | 6 | |
1.1 | Religion | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 | (III)(römisch drei) |
1.2 | Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour | - | 1 | 1 | - | 2 | IIrömisch zwei |
2. | Sprachen und Kommunikation | | | | | 22 | |
2.1 | Englisch einschließlich Wirtschaftssprache | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | Irömisch eins |
2.2 | Lebende Fremdsprache3 | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I)(römisch eins) |
3. | Entrepreneurship – Wirtschaft und Management | | | | | 57 | |
3.1 | Betriebswirtschaft | 4 | 4 | 3 | 4 | 15 | Irömisch eins |
3.2 | Unternehmensrechnung4 | 4 | 5 | 3 | 4 | 16 | Irömisch eins |
3.3 | Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies4 | 1 | 1 | 5 | 1 | 8 | Irömisch eins |
3.4 | Wirtschaftsinformatik | 2 | 2 | - | - | 4 | Irömisch eins |
3.5 | Officemanagement und angewandte Informatik4 | 3 | 3 | - | - | 6 | IIrömisch zwei |
3.6 | Recht | - | - | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
3.7 | Volkswirtschaft | - | - | 2 | 2 | 4 | IIIrömisch drei |
4. | Mathematik und Naturwissenschaften | | | | | 4 | |
4.1 | Mathematik und angewandte Mathematik | 1 | 1 | - | - | 2 | Irömisch eins |
4.2 | Technologie, Ökologie und Warenlehre | 1 | 1 | - | - | 2 | IIIrömisch drei |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 23 | 25 | 22 | 19 | 89 | |
A.2 | Schulautonomer Erweiterungsbereich5 | | | | | | |
2.1 | Ausbildungsschwerpunkt6 7 | - | - | 3 | 4 | 7 | Irömisch eins |
2.2 | Seminar(e)8 | - | - | - | - | 0-10 | I/III9 |
A.3 | Verbindliche Übungen5 | - | - | - | - | 0-10 | I-III |
Gesamtwochenstundenzahl | 23 | 25 | 25 | 23 | 96 | |
B. | Freigegenstände5 | | | | | | |
C. | Unverbindliche Übungen5 | | | | | | |
D. | Förderunterricht | | | | | | |
| | | | | | | |
_______________
1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom geändert werden.1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des römisch fünf. Abschnittes schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
4 Mit Computerunterstützung.
5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des V. Abschnittes.5 Schulautonome Festlegung gemäß den Bestimmungen des römisch fünf. Abschnittes.
6 Der Lehrstoff der im Abschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angeführten wählbaren Ausbildungsschwerpunkte ist für das dritte Semester für vier Wochenstunden und für das vierte Semester für drei Wochenstunden konzipiert.
7 In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzuführen.
8 In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzuführen.
9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.9 Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins, die übrigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei einzustufen.
V. Schulautonome Lehrplanbestimmungenrömisch fünf. Schulautonome Lehrplanbestimmungen Allgemeine Bestimmungen
Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstände in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:
Das Stundenausmaß der lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann verschoben werden, wobei die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 25 nicht überschritten werden darf. Jeder Ausbildungsschwerpunkt hat sieben Semesterwochenstunden zu umfassen.
Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Z 4.Neue Pflichtgegenstände dürfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, außer gemäß Ziffer 4,
Diese Veränderungen unterliegen der Beschränkung, dass Pflichtgegenstände mit einer Gesamtsemesterstundenzahl von bis zu vier um höchstens eine Semesterwochenstunde und Pflichtgegenstände mit fünf bis zehn Gesamtsemesterwochenstunden um höchstens zwei Semesterwochenstunden sowie Pflichtgegenstände mit mehr als zehn Gesamtsemesterwochenstunden um höchstens drei Semesterwochenstunden verändert werden dürfen.
Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sieben Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausmaß kann eine weitere lebende Fremdsprache vorgesehen werden. Der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann aber auch bis zu Null Gesamtsemesterstunden reduziert werden, wenn diese dem schulautonomen Erweiterungsbereich gewidmet sind.
Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes können die für diesen vorgesehenen sieben Gesamtsemesterwochenstunden zur Erhöhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstände im Stammbereich verwendet werden
Das Semesterwochenstundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ darf nicht vermindert werden.
Wird das Ausmaß von Pflichtgegenständen um mehr als eine Semesterwochenstunde verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können weiters bis zu drei Semesterwochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2.1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sieben Wochenstunden (drei bzw. vier Wochenstunden pro Semester) verschoben werden.Wird das Ausmaß von Pflichtgegenständen um mehr als eine Semesterwochenstunde verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Aus jedem Cluster, ausgenommen „Persönlichkeit und Bildungskarriere“, können weiters bis zu drei Semesterwochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt römisch sieben, Unterabschnitt A.2.1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sieben Wochenstunden (drei bzw. vier Wochenstunden pro Semester) verschoben werden.
Seminare, Verbindliche Übungen, Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.
Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden, wobei ein Kompetenzmodul gemäß dem VII. Abschnitt zwei Semesterwochenstunden entspricht. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder die Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.Seminare können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden, wobei ein Kompetenzmodul gemäß dem römisch sieben. Abschnitt zwei Semesterwochenstunden entspricht. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder die Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
Verbindliche Übungen können schulautonom im Gesamtausmaß von höchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausmaß sind Pflichtgegenstände des Stammbereiches zu reduzieren und/oder sieben Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.
Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes „Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)“ sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschäftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie ein zusätzlicher Förderunterricht festgelegt werden; für im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind zusätzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.
Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 30 pro Semester darf nicht überschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf höchstens 108 (ohne Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht) betragen.
Gemäß § 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr. 86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.Gemäß Paragraph eins, Absatz 4, der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1981, in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen.
Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Anzahl der Wochenstunden, die in Form der Sozialphase geführt wird, hat mindestens 50 % der Gesamtwochenstunden pro Semester und Ausbildungsgang zu betragen. Eine diesbezügliche Aufteilung in Sozialphase und Individualphase ist der zuständigen Schulbehörde vorzulegen.
Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL)
Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß § 17 Abs. 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge.Als fremdsprachlicher Schwerpunkt sind in einzelnen Pflichtgegenständen (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“) mindestens 36 Unterrichtsstunden pro Semester in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ in englischer Sprache zu unterrichten. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 17, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge.
VI. Lehrpläne für den Religionsunterrichtrömisch sechs. Lehrpläne für den Religionsunterricht
(Bekanntmachungen gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949)(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,)
Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009 (auslaufend) und die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 (aufsteigend) in der jeweils geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.
Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 82/2006 (auslaufend) und BGBl. II Nr. 108/2016 (aufsteigend) jeweils in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006, (auslaufend) und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, (aufsteigend) jeweils in der geltenden Fassung Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachungen BGBl. II Nr. 225/2011 (auslaufend) und BGBl. II Nr. 114/2016 (aufsteigend) jeweils in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011, (auslaufend) und Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, (aufsteigend) jeweils in der geltenden Fassung Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung Freikirchlicher Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung Alevitischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden FassungSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung
VII. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenständerömisch sieben. Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffe und didaktische Grundsätze der Cluster und Pflichtgegenstände A. Pflichtgegenstände
A.1 Stammbereich
1. PERSÖNLICHKEIT UND BILDUNGSKARRIERE
1.1 Religion
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
1.2 Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.
2. SPRACHEN UND KOMMUNIKATION
2.1 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.2 Lebende Fremdsprache
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
3. ENTREPRENEURSHIP – WIRTSCHAFT UND MANAGEMENT 3.1 Betriebswirtschaft
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4) mit Ausnahme jener, das Pflichtpraktikum betreffenden Teile.
3.2 Unternehmensrechnung
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
3.3 Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies
Didaktische Grundsätze:
Entrepreneurship Education sowie der Einsatz moderner IT-Techniken zur Lösung der Aufgabenstellungen sind wesentliche Bestandteile von Lernarrangements. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und kompetenzorientierter Unterricht sollen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen.
So weit wie möglich sind zwischen den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zwischen den Unterrichtsgegenständen des Clusters „Entrepreneurship – Wirtschaft und Management“ Beziehungen herzustellen, um den Aufbau fächerübergreifender Kompetenzen zu fördern.
Im Rahmen der Übungsfirma sind Vernetzungen zu allen anderen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
1. Semester – Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Kommunikation-Präsentation
Gespräche im betrieblichen Alltag vorbereiten, durchführen und nachbereiten,
kundenorientiert telefonieren und Gesprächsnotizen erstellen,
Präsentationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen,
Feedback annehmen und geben.
Bereich Lernfirma
Beschaffungsvorgänge anbahnen und abwickeln,
Absatzvorgänge anbahnen und abwickeln,
bei Vertragsverletzungen entsprechende Handlungen setzen,
laufende Geschäftsfälle bearbeiten.
Lehrstoff:
Kommunikation im betrieblichen Bereich einschließlich Schriftverkehr
Präsentationstechniken
Selbstorganisation und Organisation des Arbeitsumfeldes, Methoden der Informationsbeschaffung, Laufende Geschäftsfälle inkl. Belegbearbeitung einschließlich Erstellung der erforderlichen Auswertungen
2. Semester – Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Projektmanagement
Projektwürdigkeitsanalysen durchführen,
Rollen im Projekt definieren und kompetenzorientiert besetzen,
Projektziele definieren und Indikatoren der Zielerreichung formulieren,
Projektabgrenzungen durchführen,
Teams bilden und eine Projektkultur entwickeln,
mit (externem) Auftraggeber in geeigneter Weise kommunizieren und verhandeln,
unterschiedliche Projektphasen definieren und bearbeiten,
Projekte nach den Methoden des Projektmanagements anbahnen, planen, durchführen und abschließen,
Projekte laufend evaluieren,
die Grundlagen vorwissenschaftlichen Arbeitens anwenden.
Lehrstoff:
Definition (Projekt, Projektmanagement, Projektarten), Rollen und Funktionen im Projekt, Projektkultur, Projektmanagementphasen (Vorprojektphase, Projekt und Nachprojektphase), Projektmanagementinstrumente (Antrag, Abgrenzungen, Zieleplan, Kostenplan, Objektstrukturplan, Auftrag, Projektstrukturplan, Verantwortungsmatrix, Arbeitspakete, Terminplan, Risikoanalyse, Projektcontrolling), Projektdurchführung, Projektabschluss
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Übungsfirma
die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgabenstellungen in ihrem Verantwortungsbereich anwenden sowie je nach Verantwortungsbereich:
strategische Ziele entwickeln und davon operative Ziele ableiten,
betriebliche Prozesse verstehen, Zusammenhänge erkennen, Prozessabläufe darstellen und Prozessverfolgung durchführen,
eine Plangewinn- und Verlustrechnung und eine Investitionsplanung erstellen,
grundlegende betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen gegebenenfalls auch mit internationalem Bezug inhaltlich und formal richtig, termingerecht, zielorientiert und eigenverantwortlich bearbeiten,
anhand betrieblicher Unterlagen Auswertungen erstellen, interpretieren und unternehmerische Entscheidungen auf Basis vorliegender Betriebsdaten begründet treffen,
betriebliche und eigene Ziele im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses planen, umsetzen, evaluieren und bei Bedarf anpassen,
mit gegebenen Daten Kosten- und Preiskalkulationen durchführen,
Personalverrechnung unter Anwendung einer kaufmännischen Standardsoftware durchführen,
Verbuchung von Lohn- und Gehaltszahlungen vornehmen,
unternehmensrelevante Steuern und Abgaben berechnen und deren Abfuhr termingerecht abwickeln,
Buchführungsarbeiten unter Anwendung einer kaufmännischen Standardsoftware durchführen,
interne und externe betriebliche Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form situationsgerecht anwenden,
Geschäftsfeldbezogene Strategien und Instrumente des Marketings anwenden und richtig einsetzen,
aktuelle Informationstechnologien zielorientiert und den Anforderungen des jeweiligen Falles entsprechend einsetzen und anwenden,
die zentrale Bedeutung der Qualität der betrieblichen Leistung für den Bestand und die Entwicklung eines Unternehmens erkennen und analysieren,
Unternehmensanalysen durchführen.
Bereich Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement
Führungstechniken anwenden,
Kreativitäts-, Darstellungs-, Moderations-, Präsentationstechniken und Kommunikationstechniken anwenden und deren Auswirkungen beurteilen,
Techniken zur Arbeitsorganisation entsprechend des Betätigungsfeldes einsetzen,
Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung erweitern und vertiefen,
Konflikte nach den Grundsätzen des Konfliktmanagements lösen,
sich im Team situationsadäquat verhalten, menschlich, tolerant und wertschätzend agieren und ihre Kommunikationsfähigkeit einsetzen,
Kooperationsfähigkeit entwickeln und erfolgreich im Team zusammenarbeiten,
kundenorientiertes Verhalten entwickeln und entsprechend handeln.
Bereich Zeitmanagement und Organisation
Zeitmanagement-Tools in ihr Arbeitsverhalten integrieren,
zuverlässig handeln und das Arbeitsverhalten dem Gruppenziel unterordnen,
ihnen aufgetragene Arbeiten sorgfältig, selbstständig und genau erledigen, flexibel auf sich ändernde Arbeitssituationen reagieren und kritisch das eigene Handeln reflektieren.
Bereich Case Studies
ihre in den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in praxisorientierten Aufgabenstellungen vernetzt einsetzen,
betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien aus der Unternehmenspraxis und/oder aus einer Übungsfirma EDV-unterstützt bearbeiten.
Lehrstoff:
Arbeiten im Betriebswirtschaftlichen Zentrum in verschiedenen Funktionen (wie Administration, Rechnungswesen mit Steuer- und Abgabewesen, Beschaffung, Investition und Finanzierung, Personalwesen, Absatz, Import und Export, Controlling, Qualitätsmanagement) oder prozessorientiert unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien und Anwendungssoftware unter Einbeziehung der Lerninhalte aller Jahrgänge
Kommunikation in einer Fremdsprache, Qualitätsmanagementsystem, Zielerreichungs- und Steuerungsinstrumente, Grundlagen Management und strategisches Controlling, Instrumente der Unternehmensanalyse (zB Balanced Scorecard)
Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:
Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma
Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:
Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Case Studies
ihre in den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ erworbenen Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen in praxisorientierten Aufgabenstellungen vernetzt einsetzen,
betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien aus der Unternehmenspraxis und/oder aus einer Übungsfirma EDV-unterstützt bearbeiten.
Lehrstoff:
Vertiefende Wiederholung und Aktualisierung:
Lehrstoffinhalte aus den Pflichtgegenständen „Betriebswirtschaft“, „Unternehmensrechnung“ und „Business Training, Projektmanagement, Übungsfirma und Case Studies“ aller Semester unter Verwendung der zur Bearbeitung der betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen erforderlichen Softwarepakete
Einbeziehung und Weiterentwicklung der Kompetenzen aus der Arbeit in der Übungsfirma
Betriebswirtschaftliche Fallbeispiele/Fallstudien:
Fallbeispiele/Fallstudien mit integrierten Aufgabenstellungen
Schularbeiten:
Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf zwei- bis dreistündig)
3.4 Wirtschaftsinformatik
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
3.5 Officemanagement und angewandte Informatik
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
3.6 Recht
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
3.7 Volkswirtschaft
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
4. MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN
4.1 Mathematik und angewandte Mathematik
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
4.2 Technologie, Ökologie und Warenlehre
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
A. 2 Schulautonomer Erweiterungsbereich
A. 2. 1 Ausbildungsschwerpunkt
2.1.1 Informations- und Kommunikationstechnologie – E-Business
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.2 Management, Controlling und Accounting
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.3 Finanz- und Risikomanagement
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.4 Controlling, Wirtschaftspraxis und Steuern
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.5 Entrepreneurship und Management
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.6 Internationale Wirtschaft
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.7 Kommunikationsmanagement und Marketing
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.8 Logistikmanagement
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.9 Qualitätsmanagement und integrierte Managementsysteme
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.10 Ökologisch orientierte Unternehmensführung
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.1.11 Management für (schulautonomes Geschäftsfeld)
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
2.2 Seminare
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
A. 3 Verbindliche Übungen
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
B. Freigegenstände
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
C. Unverbindliche Übungen
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).
D. Förderunterricht
Wie im Lehrplan Kolleg an Handelsakademien (siehe Anlage A4).