(2)Absatz 2,Im Geschäftsführungskonzept gemäß § 8 Abs. 5, in den Jahresbudgets gemäß § 9 Abs. 1, in den gemäß § 10 Abs. 1 von der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat zu erstattenden Berichten, im Planungs- und Berichtssystem gemäß § 11 sowie im Rechnungswesen der Buchhaltungsagentur sind jedenfalls die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 sowie die sonstigen Aufgaben gemäß § 2 Abs. 3 in getrennten Rechnungskreisen darzustellen.Im Geschäftsführungskonzept gemäß Paragraph 8, Absatz 5,, in den Jahresbudgets gemäß Paragraph 9, Absatz eins,, in den gemäß Paragraph 10, Absatz eins, von der Geschäftsführung dem Aufsichtsrat zu erstattenden Berichten, im Planungs- und Berichtssystem gemäß Paragraph 11, sowie im Rechnungswesen der Buchhaltungsagentur sind jedenfalls die gesetzlichen Aufgaben gemäß Paragraph 2, Absatz 2, sowie die sonstigen Aufgaben gemäß Paragraph 2, Absatz 3, in getrennten Rechnungskreisen darzustellen.
(Anm.: Abs. 3 und 4 mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft getreten)Anmerkung, Absatz 3 und 4 mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft getreten)