Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Universitäten-Rechnungsabschlussverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 292/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 324/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
72/01 Hochschulorganisation
Text
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 3.Paragraph 3,
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:
Umsatzerlöse
Erlöse auf Grund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes
Erlöse aus Studienbeiträgen
Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen
Erlöse gemäß § 27 UGErlöse gemäß Paragraph 27, UG
Kostenersätze gemäß § 26 UGKostenersätze gemäß Paragraph 26, UG
Sonstige Erlöse und andere Kostenersätze
davon sonstige Erlöse von Bundesministerien
Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen im Auftrag Dritter
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Aufwendungen für Sachmittel
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
Aufwendungen für externe Lehre
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
Aufwendungen für Altersversorgung
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
Sonstige Sozialaufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallenSteuern, soweit sie nicht unter Ziffer 14, fallen
Kostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß § 33 UGKostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß Paragraph 33, UG
Zwischensumme aus Z 1 bis 8Zwischensumme aus Ziffer eins bis 8
Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen
davon von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen
davon Aufwendungen von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Zwischensumme aus Z 10 bis 11Zwischensumme aus Ziffer 10 bis 11
Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 12)Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Ziffer 9 und Ziffer 12,)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Gewinn- bzw. Verlustvortrag
Bilanzgewinn bzw. -verlust.
(Anm.: Z 20 bis 24 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 32/2016)Anmerkung, Ziffer 20 bis 24 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 32 aus 2016,) Schlagworte
Gewinnrechnung
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2023
Dokumentnummer
NOR40236419