Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 174/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 175/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 175 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 35, Absatz eins
Text
Prüfungsgebiete der Vorprüfung
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
(2)Absatz 2,Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Mechatronik“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“.
Schlagworte
Werkzeugkunde, Materialkunde
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2024
Dokumentnummer
NOR40243965