Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 174/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 297/2024Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 297 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 13 Z 3zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 35, Absatz 13, Ziffer 3
Text
Prüfungsgebiete der Vorprüfung
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
(2)Absatz 2,Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Mechatronik“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Tischlerei“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachpraxis“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
in der Handwerksausbildung „Metalltechnik mit Spezialmodul“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“,
in der Handwerksausbildung „Mechatronik mit Spezialmodul“
eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“.
Schlagworte
Werkzeugkunde, Materialkunde
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2024
Dokumentnummer
NOR40266116