Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
ab 01.11.2024 — BGBl. II Nr. 297/2024
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 5 heute01.11.2024 § → § BGBl. II Nr. 297/2024
§ 503.05.202231.10.2024 § → § BGBl. II Nr. 175/2022
§ 501.09.201202.05.2022 BGBl. II Nr. 174/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Prüfungsordnung AHS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 174 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 297 aus 2024,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.11.2024BGBl. II Nr. 297/2024

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 35, Absatz 13, Ziffer 3

Text

Prüfungsgebiete der Vorprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Die Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
  2. Absatz 2,Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
    1. Ziffer eins
      in der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    2. Ziffer 2
      in der Handwerksausbildung „Mechatronik“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    3. Ziffer 3
      in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    4. Ziffer 4
      in der Handwerksausbildung „Tischlerei“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachpraxis“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    5. Ziffer 5
      in der Handwerksausbildung „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
    6. Ziffer 6
      in der Handwerksausbildung „Metalltechnik mit Spezialmodul“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“,
    7. Ziffer 7
      in der Handwerksausbildung „Mechatronik mit Spezialmodul“
      1. Litera a
        eine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
      2. Litera b
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
      3. Litera c
        eine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
      4. Litera d
        eine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“.

Schlagworte

Werkzeugkunde, Materialkunde

Im RIS seit

05.11.2024

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2024

Gesetzesnummer

20007845

Dokumentnummer

NOR40266116