Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 389/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 389 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/05 Verbrauchsteuern
Beachte
Die Verordnung ist vorbehaltlich der Erfüllung EU-rechtlicher, insbesondere beihilfenrechtlicher Verpflichtungen ab 1. Mai 2022 anzuwenden (vgl. § 6 Abs. 1).Die Verordnung ist vorbehaltlich der Erfüllung EU-rechtlicher, insbesondere beihilfenrechtlicher Verpflichtungen ab 1. Mai 2022 anzuwenden vergleiche Paragraph 6, Absatz eins,).
Text
Verfahren
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Für eingelangte Anträge bestimmt die AMA die Art und das Ausmaß der bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Basis jener Flächen, die als ermittelte Fläche für eine flächenbezogene GAP-Zahlung im Sinne des Art. 67 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013, S. 549 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/2220, ABl. Nr. L 437 vom 28.12.2020, S. 1, des Antragsjahres 2022 zugrunde zu legen sind.Für eingelangte Anträge bestimmt die AMA die Art und das Ausmaß der bewirtschafteten landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Basis jener Flächen, die als ermittelte Fläche für eine flächenbezogene GAP-Zahlung im Sinne des Artikel 67, Absatz 2, der Verordnung (EU) Nr. 1306 aus 2013,, Amtsblatt Nummer L 347 vom 20.12.2013, Seite 549 in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2020/2220, Amtsblatt Nummer L 437 vom 28.12.2020, Seite 1, des Antragsjahres 2022 zugrunde zu legen sind.
(2)Absatz 2,Die Angaben zu forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind repräsentativ stichprobenweise zu überprüfen. Die Auswahl der zu prüfenden Anträge erfolgt nach Risikokriterien.
(3)Absatz 3,Die AMA errechnet anhand der nach Abs. 1 bestimmten Daten, im Falle von forstwirtschaftlich genutzten Flächen anhand der Antragsdaten und gegebenenfalls der Ergebnisse aus einer Überprüfung den zu vergütenden Betrag.Die AMA errechnet anhand der nach Absatz eins, bestimmten Daten, im Falle von forstwirtschaftlich genutzten Flächen anhand der Antragsdaten und gegebenenfalls der Ergebnisse aus einer Überprüfung den zu vergütenden Betrag.
(4)Absatz 4,Nach Ablauf des Antragstellungszeitraums ermittelt die AMA die Gesamtsumme der Beträge nach Abs. 3. Sollte diese Summe den in § 7a MinStG 2022 genannten Betrag übersteigen, berechnet die AMA einen Kürzungsschlüssel für die beantragten Vergütungsbeträge.Nach Ablauf des Antragstellungszeitraums ermittelt die AMA die Gesamtsumme der Beträge nach Absatz 3, Sollte diese Summe den in Paragraph 7 a, MinStG 2022 genannten Betrag übersteigen, berechnet die AMA einen Kürzungsschlüssel für die beantragten Vergütungsbeträge.
(5)Absatz 5,Die AMA überweist die nach Abs. 1 und 2 errechneten und erforderlichenfalls nach Abs. 4 gekürzten Vergütungsbeträge auf das Konto des Antragstellers nach § 2 Abs. 3 Z 4. Beträge unter 50 Euro je Betrieb werden nicht ausbezahlt. Die AMA ist berechtigt, Rückforderungen von Förderungen, die im Rahmen des GAP-Strategieplans gemäß Verordnung (EU) 2021/2115, ABl. Nr. L 435 vom 6.12.2021, S. 1, gewährt wurden, mit dem errechneten Vergütungsbetrag unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts aufzurechnen.Die AMA überweist die nach Absatz eins und 2 errechneten und erforderlichenfalls nach Absatz 4, gekürzten Vergütungsbeträge auf das Konto des Antragstellers nach Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 4, Beträge unter 50 Euro je Betrieb werden nicht ausbezahlt. Die AMA ist berechtigt, Rückforderungen von Förderungen, die im Rahmen des GAP-Strategieplans gemäß Verordnung (EU) 2021/2115, Amtsblatt Nummer L 435 vom 6.12.2021, Seite 1, gewährt wurden, mit dem errechneten Vergütungsbetrag unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts aufzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2023
Dokumentnummer
NOR40247674