Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 382/1973Bundesgesetzblatt Nr. 382 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Text
Anlage
Übereinkommen zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und der Oesterreichischen Nationalbank wegen Gewährung eines Kredites an die Republik Österreich zwecks Gewährung von Krediten an internationale Finanzinstitutionen
I.römisch eins.
Die Oesterreichische Nationalbank gewährt der Republik Österreich für den Ankauf von US-Dollar zwecks Gewährung von Krediten an die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, an die Asiatische Entwicklungsbank und an die Interamerikanische Entwicklungsbank einen Kredit in Höhe von 1 Milliarde Schilling.
II.römisch zwei.
Zur Verzinsung dieses Kredites werden der Oesterreichischen Nationalbank 4 v. H. p. a. (und zwar jährlich im nachhinein) vom jeweils aushaftenden Schuldbetrag vergütet.
III.römisch drei.
Die Rückzahlung des Kredites erfolgt nach einem tilgungsfreien Zeitraum von fünf Jahren in zehn gleichen aufeinanderfolgenden jährlichen Tilgungsraten zu 100 Millionen Schilling.
IV.römisch vier.
Dieses Übereinkommen wird einen Tag nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt wirksam.
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2023
Dokumentnummer
NOR40255181