Rechtstracker.at

§ 5

Fassungen
01.01.1961 bis 30.06.1975 — BGBl. Nr. 258/1960 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 5 heute01.07.1975 § → § BGBl. Nr. 86/1975
§ 501.01.196130.06.1975 BGBl. Nr. 258/1960 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschirrverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1960,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1961BGBl. Nr. 258/1960

Außerkrafttretensdatum

30.06.1975danach: BGBl. Nr. 86/1975

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Es ist verboten, zum Verkauf bestimmte Lebensmittel
    1. Litera a
      in Zinntuben oder Folien aus nicht technisch reinem Zinn auch dann, wenn diese Tuben oder Folien mit technisch reinem Zinn (Paragraph 4, Absatz 4,) verzinnt oder innenseitig mit einer Schutzschichte aus Lack, Paraffin oder Papier u. dgl. versehen sind,
    2. Litera b
      in Konservendosen, Tuben, Folien und ähnlichen Behältnissen mit einer Vernierung, welche die Lebensmittel in einer Weise verändert, daß hiedurch die menschliche Gesundheit gefährdet werden kann,
    3. Litera c
      in Konservendosen, Tuben und ähnlichen Behältnissen, die mit Verschlüssen versehen sind, deren Vernierung der in Litera b, geforderten Beschaffenheit widerspricht,
    aufzubewahren oder zu verpacken.
  2. Absatz 2,Die Aufbewahrung oder Verpackung zum Verkauf bestimmter Lebensmittel in antimonhaltigen Zinntuben oder antimonhaltigen Zinnfolien ist verboten. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Käse, soweit der Antimongehalt der Zinntuben oder -folien 3 v. H. nicht überschreitet und der Käse durch eine Schutzschicht von Papier oder durch eine andere gesundheitsunschädliche Schichte auf der Innenseite der Tuben oder Folien geschützt ist.

Schlagworte

Zinnfolie

Im RIS seit

10.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2023

Gesetzesnummer

10010300

Dokumentnummer

NOR40256888

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/258/P5/NOR40256888