Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
27.12.1961 bis 23.06.1971 — BGBl. Nr. 286/1961 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 3 heute24.06.1971 § → § BGBl. Nr. 161/1971
Art. 327.12.196123.06.1971 BGBl. Nr. 286/1961 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Warschauer Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 286 aus 1961,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

27.12.1961BGBl. Nr. 286/1961

Außerkrafttretensdatum

23.06.1971danach: BGBl. Nr. 161/1971

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

2. KAPITEL
BEFÖRDERUNGSSCHEINE.

1. ABSCHNITT. – FLUGSCHEIN.

Artikel 3.

  1. Absatz eins,Bei einer Beförderung von Reisenden hat der Luftfrachtführer einen Flugschein auszustellen, der folgende Angaben enthalten soll:
    1. Litera a
      Ort und Tag der Ausstellung;
    2. Litera b
      Abgangs- und Bestimmungsort;
    3. Litera c
      die vorgesehenen Zwischenlandungen; der Luftfrachtführer kann sich jedoch vertraglich ausbedingen, daß er sie beim Vorliegen zwingender Gründe ändern darf, ohne daß die Beförderung hiedurch ihre Eigenschaft als internationale Beförderung verliert;
    4. Litera d
      Namen und Anschrift des oder der Luftfrachtführer;
    5. Litera e
      die Angabe, daß die Beförderung der Haftungsordnung dieses Abkommens unterliegt
  2. Absatz 2,Auf den Bestand und die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages ist es ohne Einfluß, wenn der Flugschein fehlt, in Verlust gerät oder nicht ordnungsmäßig ist; auch in diesen Fällen unterliegt der Vertrag den Vorschriften dieses Abkommens. Hat jedoch der Luftfrachtführer den Reisenden zugelassen, ohne daß ein Flugschein ausgestellt worden ist, so kann er sich nicht auf die Bestimmungen dieses Abkommens berufen, die seine Haftung ausschließen oder beschränken.

Schlagworte

Abgangsort

Im RIS seit

21.08.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2024

Gesetzesnummer

10011345

Dokumentnummer

NOR40264856

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1961/286/A3/NOR40264856