Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundzüge für die Organisierung des Staatsbaudienstes
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 268/1860 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018RGBl. Nr. 268 aus 1860, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 32Paragraph 32
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
§. 32.Paragraph 32,
Bei den im Wirkungskreise der Landesstelle gelegenen Concurrenzbauten ist dieselbe zur Einleitung der Projectirungsarbeiten und der Verhandlungen wegen Aufbringung der Baumittel und zur schließlichen Verfügung hierüber ermächtiget, vorbehaltlich der den berufenen Vertretern der bezüglichen Interessen gewahrten Rechte.
Schlagworte
Konkurrenzbau, Projektierungsarbeit
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Dokumentnummer
NOR40027626