Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
XI. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenzrömisch elf. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 2.
Die Unverletzlichkeit der Briefpostsendungen entzieht die neutralen Postdampfer nicht den Gesetzen und Gebräuchen des Seekrieges, welche die neutralen Handelsschiffe im allgemeinen betreffen. Doch soll ihre Durchsuchung nur im Notfalle unter möglichster Schonung und mit möglichster Beschleunigung vorgenommen werden.
Schlagworte
Postsendung, Neutralität
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2012
Dokumentnummer
NOR12000427
alte Dokumentnummer
N1191310700P