Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
III. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenzrömisch drei. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 12.
Dieses Übereinkommen soll möglichst bald ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden sollen im Haag hinterlegt werden.
Über die Hinterlegung jeder Ratifikation ist ein Protokoll aufzunehmen, vom welchem jeder vertragschließenden Macht im diplomatischen Wege eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln ist.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2012
Dokumentnummer
NOR12000513
Alte Dokumentnummer
N1191311268R