Norm Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels Fassungen (Gesetz) ab 08.02.1913 — RGBl. Nr. 26/1913 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute07.06.1950 § → § BGBl. Nr. 203/1950 08.02.191306.06.1950 RGBl. Nr. 26/1913 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.06.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1.Art. 1Art. 2.Art. 2Art. 3.Art. 3Art. 5.Art. 5Art. 6.Art. 6Art. 7.Art. 7Art. 9.Art. 9Art. 12.Art. 12AnlagenAnl. 1