Norm Gesetz über die Staatsform× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Gesetz über die Staatsform Fassungen (Gesetz) ab 27.04.1984 — aufgehoben durch BGBl. Nr. 159/1984▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 27.04.198431.12.1999 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 159/1984 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999 29.12.193626.04.1984 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 444/1936 23.10.191928.12.1936 StGBl. Nr. 484/1919 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 27.04.1984 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1Artikel 1.Art. 2Artikel 2.Art. 3Artikel 3.Art. 4Artikel 4.Art. 7Artikel 7.