Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 188Artikel 188
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 188.
Die Bestimmungen des gegenwärtigen Teiles des gegenwärtigen Vertrages berühren in keiner Weise die Bestimmungen der Abschnitte III und IV des X. Teiles (Wirtschaftliche Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrages.Die Bestimmungen des gegenwärtigen Teiles des gegenwärtigen Vertrages berühren in keiner Weise die Bestimmungen der Abschnitte römisch drei und römisch vier des römisch zehn. Teiles (Wirtschaftliche Bestimmungen) des gegenwärtigen Vertrages.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12001079
Alte Dokumentnummer
N1192019725S