Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 190Artikel 190
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 190.
Die Abtretung der österreichischen Unterseekabel ist, mangels einer besonderen Bestimmung des gegenwärtigen Vertrages, durch die hier angeschlossene Anlage VI geregelt.Die Abtretung der österreichischen Unterseekabel ist, mangels einer besonderen Bestimmung des gegenwärtigen Vertrages, durch die hier angeschlossene Anlage römisch sechs geregelt.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12001081
Alte Dokumentnummer
N1192019727S