Norm Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels× ▾ ‹›Gliederung Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels Fassungen (Gesetz) ab 25.04.1950 — aufgehoben durch BGBl. Nr. 204/1950▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute25.04.1950 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 204/1950 24.04.195024.04.1950 § → § BGBl. Nr. 204/1950 14.10.192223.04.1950 BGBl. Nr. 740/1922 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 24.04.195025.04.1950 Art. 9Art. 10Art. 12Art. 13Art. 14