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Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels

Kundmachung
BGBl. Nr. 204/1950 · 06.11.1950
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 204/1950 06.11.1950 204. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen. 5 Einheiten
BGBl. Nr. 740/1922 13.10.1922 Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt