Norm Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels× ▾ ‹›Gliederung Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels Kundmachung BGBl. Nr. 204/1950 · 06.11.1950▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 204/1950 06.11.1950 204. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen. 5 Einheiten BGBl. Nr. 740/1922 13.10.1922 Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14