Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 602/1923Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1923,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 29Artikel 29
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel XXIX. Das gegenwärtige Übereinkommen tritt im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten an die Stelle aller früheren einschlägigen Vereinbarungen.Artikel römisch 29 . Das gegenwärtige Übereinkommen tritt im Verhältnis der beiden vertragschließenden Staaten an die Stelle aller früheren einschlägigen Vereinbarungen.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2012
Dokumentnummer
NOR12001626
Alte Dokumentnummer
N1192313274S