Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 602/1923Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1923,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel XXX. Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.Artikel römisch 30 . Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.
Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches dieser Noten in Kraft.
Urkund dessen haben die beiderseitigen Delegierten das Übereinkommen in doppelter Ausfertigung, und zwar in deutscher und serbo-kroatischer Sprache unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, den 26. Juni 1923.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2012
Dokumentnummer
NOR12001627
Alte Dokumentnummer
N1192313275S