Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Italien (Grenzzeichen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 159/1929 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 150/2006Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1929, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 150 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel IV. Über die erfolgte Wiedererrichtung wird seitens der Vertreter der beiden Staaten ein entsprechendes Protokoll abgefaßt werden. Artikel römisch vier. Über die erfolgte Wiedererrichtung wird seitens der Vertreter der beiden Staaten ein entsprechendes Protokoll abgefaßt werden.
Dokumentnummer
NOR12002245
Alte Dokumentnummer
N1192914900S