Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Niederlassungsvertrag (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 362/1929Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1929,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Text
Artikel I. Die Staatsangehörigen jedes der vertragschließenden Staaten sind berechtigt, sich im Gebiete des anderen Staates niederzulassen und aufzuhalten, wobei sie sich allen Landesgesetzen, die Steuergesetze inbegriffen, und Polizeivorschriften zu unterwerfen haben.Artikel römisch eins. Die Staatsangehörigen jedes der vertragschließenden Staaten sind berechtigt, sich im Gebiete des anderen Staates niederzulassen und aufzuhalten, wobei sie sich allen Landesgesetzen, die Steuergesetze inbegriffen, und Polizeivorschriften zu unterwerfen haben.
Schlagworte
Niederlassungsfreiheit, Aufenthaltsfreiheit
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12002248
Alte Dokumentnummer
N1192914904S