Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Niederlassungsvertrag (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 362/1929Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1929,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Text
Artikel IV. Im Sinne dieses Übereinkommens sind unter “österreichischen Staatsangehörigen” Personen zu verstehen, die ihrer Abstammung nach Österreicher oder dies auf Grund gesetzlicher Bestimmung geworden sind, mit Ausnahme der österreichischen Schutzbefohlenen.Artikel römisch vier. Im Sinne dieses Übereinkommens sind unter “österreichischen Staatsangehörigen” Personen zu verstehen, die ihrer Abstammung nach Österreicher oder dies auf Grund gesetzlicher Bestimmung geworden sind, mit Ausnahme der österreichischen Schutzbefohlenen.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12002251
alte Dokumentnummer
N1192914907S