Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Antikriegspakt, Beitritt Österreichs
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 268/1929Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1929,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel I. Die Hohen Vertragschließenden Teile erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie die Inanspruchnahme des Krieges zur Lösung internationaler Streitigkeiten verurteilen und auf ihn als Werkzeug staatlicher Politik in ihren Beziehungen zueinander verzichten.Artikel römisch eins. Die Hohen Vertragschließenden Teile erklären feierlich im Namen ihrer Völker, daß sie die Inanspruchnahme des Krieges zur Lösung internationaler Streitigkeiten verurteilen und auf ihn als Werkzeug staatlicher Politik in ihren Beziehungen zueinander verzichten.
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2018
Dokumentnummer
NOR12002262
alte Dokumentnummer
N1192915743S