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Anl. 2

Fassungen
ab 08.05.1930 — BGBl. Nr. 200/1930 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute08.05.1930 BGBl. Nr. 200/1930 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1930,

Typ

Vertrag – Belgien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

08.05.1930BGBl. Nr. 200/1930

Außerkrafttretensdatum

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

2. Zusatzprotokoll.

Im Begriffe, das Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien vom heutigen Tage zur endgültigen Regelung der aus den Abschnitten römisch drei und römisch vier des römisch zehn. Teiles des Vertrages von Saint-Germain sich ergebenden Fragen zu unterzeichnen, erklären die unterfertigten Bevollmächtigten einverständlich, daß sich das österreichische und das belgische Prüfungs- und Ausgleichsamt im Rahmen der Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens wegen der zur Wahrung ihrer bezüglichen Interessen einzuhaltenden Formalitäten, und zwar insbesondere bei Regelung der Forderungen, welche die Societe Generale de Belgique gegen die Eisenbahn Wien-Aspang geltend gemacht hat, zu verständigen haben werden.

Im Haag, am 18. Jänner 1930.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2012

Gesetzesnummer

10000143

Dokumentnummer

NOR12002635

Alte Dokumentnummer

N1193014318S