Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 200/1930Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1930,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
2. Zusatzprotokoll.
Im Begriffe, das Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien vom heutigen Tage zur endgültigen Regelung der aus den Abschnitten III und IV des X. Teiles des Vertrages von Saint-Germain sich ergebenden Fragen zu unterzeichnen, erklären die unterfertigten Bevollmächtigten einverständlich, daß sich das österreichische und das belgische Prüfungs- und Ausgleichsamt im Rahmen der Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens wegen der zur Wahrung ihrer bezüglichen Interessen einzuhaltenden Formalitäten, und zwar insbesondere bei Regelung der Forderungen, welche die Societe Generale de Belgique gegen die Eisenbahn Wien-Aspang geltend gemacht hat, zu verständigen haben werden.Im Begriffe, das Übereinkommen zwischen Österreich und Belgien vom heutigen Tage zur endgültigen Regelung der aus den Abschnitten römisch drei und römisch vier des römisch zehn. Teiles des Vertrages von Saint-Germain sich ergebenden Fragen zu unterzeichnen, erklären die unterfertigten Bevollmächtigten einverständlich, daß sich das österreichische und das belgische Prüfungs- und Ausgleichsamt im Rahmen der Bestimmungen des gegenwärtigen Übereinkommens wegen der zur Wahrung ihrer bezüglichen Interessen einzuhaltenden Formalitäten, und zwar insbesondere bei Regelung der Forderungen, welche die Societe Generale de Belgique gegen die Eisenbahn Wien-Aspang geltend gemacht hat, zu verständigen haben werden.
Im Haag, am 18. Jänner 1930.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2012
Dokumentnummer
NOR12002635
Alte Dokumentnummer
N1193014318S