Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 200/1930Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1930,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 14.
Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert werden und nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten, spätestens aber im Augenblick des Inkraftretens der Verträge oder Abkommen, welche über die endgültige Regelung abgeschlossen werden, die hinsichtlich Österreichs unter Punkt b der Nr. 4 des Schlußprotokolls der Haager Konferenz vom 31. August 1929 vorgesehen ist.
Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das gegenwärtige Übereinkommen unterzeichnet.
Geschehen im Haag, in doppelter Ausfertigung, in französischer Sprache, am 18. Jänner 1930.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2012
Dokumentnummer
NOR12002633
Alte Dokumentnummer
N1193014316S