Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unabhängigkeitserklärung
Kundmachungsorgan
StGBl. Nr. 1/1945
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung
Text
Art. III: Zur Durchführung dieser Erklärung wird unter Teilnahme aller antifaschistischen Parteirichtungen eine Provisorische Staatsregierung eingesetzt und vorbehaltlich der Rechte der besetzenden Mächte mit der vollen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt betraut."Art". III: Zur Durchführung dieser Erklärung wird unter Teilnahme aller antifaschistischen Parteirichtungen eine Provisorische Staatsregierung eingesetzt und vorbehaltlich der Rechte der besetzenden Mächte mit der vollen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt betraut.
Anmerkung
Vgl. die Kundmachung über die Einsetzung einer provisorischen
Staatsregierung, StGBl. Nr. 2/1945 und die Regierungserklärung
StGBl. Nr. 3/1945
Schlagworte
Konzentrationsregierung
Zuletzt aktualisiert am
09.01.2020
Dokumentnummer
NOR12003363
alte Dokumentnummer
N11945122910