Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Durchführung des Verbotsgesetzes 1947
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1947Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1947,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 47Paragraph 47
Index
10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Text
§ 47.Paragraph 47,
Die Zentralkommission zur Bekämpfung der nationalsozialistischen Literatur hat eine Liste der wegen ihres nationalsozialistischen Gehaltes verbotenen Werke (Druckschriften jedweder Art und Filmdrehbücher) anzulegen; die Verbotserklärung erfolgt durch Aufnahme in diese Liste. Druckschriften jedweder Art und Filmdrehbücher sind dann in diese Liste aufzunehmen, wenn sie nach ihrem Gehalte zu dem Zwecke verfaßt wurden, die Grundsätze oder die Politik der nationalsozialistischen Partei zu vertreten.
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2016
Dokumentnummer
NOR12003625
alte Dokumentnummer
N1194710949R