Norm Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz× ▾× ‹›Gliederung Suchen Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1950 — BGBl. Nr. 278/1949 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1950 BGBl. Nr. 278/1949 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1